Fast jeder erwachsene Deutsche ist Mitglied in einem Verein. Auch zahlreiche Kinder und Jugendliche sind insbesondere in Sportvereinen organisiert. Kein Wunder also, dass es in Deutschland fast 600.000 Vereine gibt. Wollen vielleicht auch Sie einen Verein gründen? Wie es funktioniert, lesen Sie in diesem Beitrag.
So gründe ich einen Verein
Für die Gründung eines Vereins, der im Vereinsregister eingetragen werden kann, sind mindesten sieben Personen notwendig. Die Gründungsmitglieder müssen sich zuerst auf eine Satzung einigen. Diese Satzung regelt, wie die Zusammenarbeit im Verein funktionieren soll. Hat man sich über eine Satzung geeinigt, muss diese von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Ferner ist es notwendig, dass ein Gründungsprotokoll erstellt wird, welches, je nach Regelung in der Satzung, auch unterschrieben werden muss.
Die Eintragung im Vereinsregister
Damit der Verein im Vereinsregister eingetragen werden kann, ist es in meisten Bundesländern notwendig, dass die Anmeldung notariell beglaubigt wird. Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand. Beim Notar müssen alle Vorstandsmitglieder erscheinen.
Was kostet die Gründung eines Vereins
Die Gründung eines Vereins kostet je nach Bundesland zwischen 100 und 150 Euro. Diese Kosten setzen sich zusammen aus der Notargebühr, der Registergebühr und den Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung.
Gibt es (rechtlich) eine Alternative zu einem eingetragenen Verein
Das deutsche Recht kennt neben dem eingetragenen Verein (e.V.) auch mehrere andere Gesellschaftsformen. Das sind z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft (KG) usw..
Daneben gibt es auch mehrere, dem deutschen Recht nicht bekannte Zusammenschlüsse wie z.B. Club, Verband, Arbeits- oder Interessengemeinschaft. Ob der eingetragene Verein immer die beste Lösung lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn der eingetragene Verein hat viele Vor- aber auch Nachteile. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen neben der eigenen Rechtspersönlichkeit die Möglichkeit der Gemeinnützigkeit, was bei einer GbR beispielsweise nicht funktioniert. Die Gründungskosten sind ferner relativ niedrig und auch bei der vertraglichen Haftung bietet der e.V. einen großen Vorteil;weder der Vorstand noch die Mitglieder haften für vertragliche Verpflichtungen des Vereins. Zu den Nachteilen eines eingetragenen Vereins gehören neben der Tatsache, dass für die Gründung sieben Mitglieder benötigt werden auch die fehlende Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung. Wenn sich Ihr „Verein“ wirtschaftlich aber dennoch gemeinnützig betätigen soll, stellt eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) eine Alternative zum eingetragenen Verein. Heute werde insbesondere viele Kindertagesstätten als gemeinnützige GmbH´s (Kita gGmbH) geführt. Größter Vorteil einer gGmbH ist die Flexibilität. Währen bei einem Verein regelmäßig die Mitglieder über jede wichtige Entscheidung abstimmen müssen, gibt es bei einer gGmbH eine Geschäftsführung, die die Geschäfte der gGmbH leitet und nicht bei nahezu jeder Frage die Mitglieder bzw. hier Gesellschafter befragen muss.