Viele Grundstücksbesitzer sind nicht begeistert, wenn Sie täglich haufenweise Laub von eigenem Grundstück entfernen müssen. Die Verärgerung ist um so größer, wenn die fallenden Blätter nicht von eigenen sondern von den Bäumen des Nachbarn fallen. Immer wieder versuchen Grundstückseigentümer den Aufwand dem Nachbarn in Rechnung zu stellen. Die Mehrheit scheitert mit diesem Vorhaben. Aber warum ?
Für die Rechtsprechung stellt Laub eine zumutbare Beeinträchtigung dar, weil es nur im Herbst anfällt. Nur in wenigen Ausnahmen, z.B. wenn der Betroffene wesentlich mehr Zeit aufwenden muss als der Besitzer eines ähnlichen Grundstücks in der Nachbarschaft, wird eine sog. Laubrente zugesprochen.
Wenn Sie zum Kreis der Betroffenen gehören, suchen Sie das Gespräch. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche dürfte regelmäßig nicht erfolgversprechend sein.