Trennung und Scheidung nach meist langjährigem Zusammenleben sind für beide Partner eine emotionale Herausforderung. Eine Trennung bringt viele offene Fragen mit sich. Wünschenswert wäre eine einvernehmliche Regelung, die leider nicht immer erzielbar ist. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn es um Geld geht. Beispielsweise versucht gelegentlich der verlassene Partner seine Enttäuschung dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass er ihm nicht zustehende finanzielle Ansprüche stellt. Es kommt aber auch vor, dass sich der Unterhaltspflichtige von seiner Verpflichtung drückt und trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt.
Der Nachweis der Zahlungsfähigkeit in einem bzw. der Bedürftigkeit in dem anderen Fall stellt sich oft als eine Herausforderung dar, die der Betroffene nicht alleine aber auch nicht nur mit Hilfe eines Anwalts bewältigen kann.
In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Hilfe eines Detektivs in Anspruch zu nehmen.
Im dem Fall einer behaupteten Vermögenslosigkeit, kann die Detektei durch verschiedene Ermittlungen überprüfen, ob die Behauptung tatsächlich zutrifft, oder ob es sich lediglich um eine „Schutzbehauptung“ handelt.
Eine Detektei kann ebenso behilflich sein, wenn der Ex-Partner unberechtigte Forderungen stellt. Oft ahnt der Unterhaltspflichtige gar nicht, dass sich die Lebensverhältnisse des unterstützen Ex-Partners geändert haben. Wenn dieser Beispielsweise eine neue, besser bezahlte Tätigkeit aufnimmt, muss vielleicht nur noch ein geminderter oder vielleicht gar kein Unterhalt mehr bezahlt werden.
Die Detekteien arbeiten natürlich nicht kostenlos. Die Kosten sind zunächst vom Auftraggeber zu übernehmen. Doch im vielen Fällen besteht die Möglichkeit, den Gegner in Regress zu nehmen. Im Unterhaltsprozess können Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen sein, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern können; OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.02.92, Az.: 15 WF 218/91. Die Detektivkosten können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt dann erstattungsfähig sein, wenn zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens keine andere Möglichkeit besteht; OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.89, Az.: 8 WF 96/88.
Doch aufgepasst; prüfen Sie, bevor Sie eine Detektei beauftragen, wie professionell diese tatsächlich arbeitet. Denn alle von einem Privatdetektiv gewonnenen „Beweismittel“ sind nicht immer gerichtlich verwertbar. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat beispielsweise entschieden, dass die Erkenntnisse, die ein beauftragter Detektiv mit Hilfe eines heimlich eingesetzten GPS-Senders gewinnt, prozessual nicht verwertet werden dürfen. Die durch die Beauftragung eines Detektivs entstandenen Kosten sind dann auch nicht zu erstatten; OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.5.08, Az.: 13 WF 93/08.