Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Vermieter, wenn er dem Mieter die Gartenpflege überlassen hat, nicht bestimmen kann wie der Garten auszusehen hat. Dem Vermieter stehe kein „Direktionsrecht“ hinsichtlich der Gartengestaltung zu. Wenn der Mieter eine Wiese mit Wildkräutern vorziehe, so sei diese Veränderung nicht mit einer Vernachlässigung des Gartens gleichzusetzen, so das Gericht.
LG Köln, Urteil vom 21.10.2010 Az.: 1 S 119/09