Verkehrsünderdatei wird reformiert
Nach langem hin und her vom Bundestag zum Bundesrat haben sich der Bund und die Länder über die grundlegende Reform der „Flensburger Verkehrssünderkartei“ geeinigt. Am 01.05.2014 tritt das neue Punktesystem mit zahlreichen Neuerungen und Änderungen in Kraft. Was bleibt und was sich ändert bei der Verkehrssünderkartei, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Verkehrssünderkartei – Was ändert sich?
Die alte und für die Autofahrer wichtigste Regelung – wer zu viele Punkte sammelt, verliert den Führerschein – bleibt. Dagegen wird die alte Regelung, bei der der Führerschein erst bei Erreichung von 18 Punkten abgegeben werden muss, aufgehoben. Ab Mai werden Verkehrssünder, die bereits 8 Punkte gesammelt haben, ihren Führerschein abgeben müssen. Allerdings werden für zahlreiche Verkehrsverstöße wesentlich wenige oder gar keine Punkte mehr vergeben.
Das neue Punktesystem
Während die aktuelle Flensburger Punkteskala Verkehrsverstöße zwischen einem und sieben Punkte ahndet, bekommen Verkehrssünder es ab Mai 2014, je nach Schwere des Vergehens ein, zwei oder drei Punkte. Damit entfällt leider die Möglichkeit der feinen Unterscheidung der einzelnen Verkehrsvergehen.
- Für „schwere Verstöße“ wie beispielsweise zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften oder gefährliches Überholen gibt es bald einen Punkt.
- Bei besonders schweren Verstößen wie beispielsweise Überfahren der roten Ampel gibt es zwei Punkte.
- Drei Punkte gibt es für Straftaten, wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer oder Unfallflucht
Verjährung und Abbaumöglichkeit der Punkte
Schwere Verstöße verjähren nach zweieinhalb Jahren, besonders schwere Verstöße nach fünf und mit drei Punkten geahndete Verstöße erst nach zehn Jahren. Neu ist auch die Regelung, dass Punkte künftig jeweils getrennt verjähren. Punkte, die nach alter Regelung erworben sind, werden nicht gelöscht, sondern in die neue Regelung umgerechnet. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, bei freiwilligem Besuch von Schulungen Punkte abzubauen; allerdings nur einen Punkt alle fünf Jahre und zwar nur dann, wenn man nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto hat.
Geldbußen werden teilweise drastisch erhöht
Während beispielsweise straßenverkehrsrechtlich nicht sicherheitsrelevante Verstöße wie Fahren in der Umweltzone ohne Plakette in der Verkehrssünderkartei nicht mehr geahndet werden, werden für zahlreiche Verstöße die Geldbußen drastisch erhöht. Übrigens, wer seinen Punktestand in der Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrbundesamt (KBA) abfragen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: per Internet, auf dem Postweg oder im Auskunftspavillon der Behörde in Flensburg. Die Abfrage ist kostenlos.