Der Atomstrom ist immer weniger beliebt, daher entscheiden sich immer mehr Hauseigentümer für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Die Verkäufer werben mit niedrigen Preisen und guter Rendite für die Einspeisung. Doch aufgepasst: Nach einem Urteil des OLG Saarbrücken haftet der Verkäufer einer Photovoltaikanlage nicht, wenn er dem Käufer eine falsche Strompreisvergütung ausrechnet und wies damit die Zahlungsklage eines Hauseigentümers ab. Eine Haftung komme nur für Mängel an der Anlage in Frage. Diese funktioniere jedoch anstandslos, so dass es für die Forderung des Klägers keine Rechtsgrundlage gebe, so das Gericht.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.02.2011 Az.: 1 U 31/10