Kraftfahrzeuge, die unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellt werden, dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden, so der fünfte Senat des BGH.
Urteil vom 05.06.2009 – Az.: V ZR 144/08
Kraftfahrzeuge, die unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellt werden, dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden, so der fünfte Senat des BGH.
Urteil vom 05.06.2009 – Az.: V ZR 144/08
Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén