Die Zweitwohnungssteuer ist auch dann verfassungsgemäß, wenn der Steuerpflichtige ein Student ist, der neben seiner Zweitwohnung am Studienort noch sein Kinderzimmer in der Elternwohnung bewohnt oder ein Beamter mit einer Residenzpflicht am Ort der Zweiwohnung.
Die Zweitwohnungsteuer verletze in diesen Fällen weder den allgemeinen Gleichheitssatz noch den grundgesetzlichen Schutz der Familie, so das Bundesverfassungsgericht.
Bundesverfassungsgericht: Az.: 1 BvR 529/09 und 1 BvR 2664/09