Die Mehrzahl der gesetzlich Krankenversicherten können sich freuen. Einer Mitteilung des Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministeriums zufolge haben sich die Gesamteinnahmen der derzeit 134 gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr bisher positiv entwickelt, so dass im kommenden Jahr die Mehrheit der gesetzlich Krankenversicherten keinen Zusatzbeitrag zahlen muss.
Schlagwort: Zusatzbeitrag
Eine Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag erhebt, muss ihre Mitglieder ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ein in kleingedrucktem verstecktes Gesetzeszitat ist nicht ausreichend. Die Erhebung der Erhöhung eines Zusatzbeitrages werde erst wirksam, wenn die Hinweispflicht bezüglich des Sonderkündigungsrechts erfüllt worden sei. Der Hinweis müsse klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein, so das Sozialgericht Berlin.
SG Berlin, Urteil vom 22.06.2011 Az.: S 73 KR 1635/10