...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Zahnarzt

Freie Arztwahl in der EU – Was ändert sich ?

Freie Arztwahl in der EU - Patienten dürfen ab sofort ambulante Leistungen der Mediziner im EU-Ausland in Anspruch nehmenDurch die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU wurden Patientenrechte in der EU weiter verbessert. Ab sofort dürfen Bürger aller 28 EU-Länder ambulante medizinische Dienstleistungen (z.B. der Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder Zahnarzt) in einem anderen Staat der EU ohne vorherige Genehmigung eigener Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme für die freie Arztwahl wird nach Vorschriften geregelt, die im Herkunftsland des Patienten gelten.

Zahnarzt wird teurer – Bundesregierung stimmt der Änderung der GOZ

Die Bundesregierung hat der Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte zugestimmt. Die mittlerweile 23 Jahre alte Fassung der Gebührenordnung für Zahnärzte wird geändert. Ab dem 01.01.2012 werden die Honorare für privatzahnärztliche Leistungen um etwa 6 % steigen. Gesetzlich Versicherte sind von der Änderung nur dann betroffen, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Private Krankenversicherer erwarten Mehrausgaben in Höhe von ca. 122 Mio. Euro.

Preisvergleichsportal für zahnärztliche Dienstleistungen

© SXC

Eine Internetplattform, bei der die Zahnärzte die Möglichkeit haben, einen Kostenvoranschlag des Kollegen zu unterbieten, ist nicht wettbewerbswidrig.

Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Zahnarzt, auf den ein Patient mit einem von einem anderen Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan und der Bitte um Prüfung zukommt, ob er die Behandlung kostengünstiger durchführen kann, eine alternative Kostenberechnung vornimmt und, sofern sich der Patient daraufhin zu einem Zahnarztwechsel entschließt, auch dessen Behandlung übernimmt. Das beanstandete Geschäftsmodell erleichtert ein solches Vorgehen und ermöglicht es dem Patienten, weitergehende Informationen zu den Behandlungskosten zu erhalten, so die Karlsruher Richter.

Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 1. Dezember 2010  Az.:  I ZR 55/08

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