Durch die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU wurden Patientenrechte in der EU weiter verbessert. Ab sofort dürfen Bürger aller 28 EU-Länder ambulante medizinische Dienstleistungen (z.B. der Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder Zahnarzt) in einem anderen Staat der EU ohne vorherige Genehmigung eigener Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme für die freie Arztwahl wird nach Vorschriften geregelt, die im Herkunftsland des Patienten gelten.
Schlagwort: Zahnarzt
Die Bundesregierung hat der Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte zugestimmt. Die mittlerweile 23 Jahre alte Fassung der Gebührenordnung für Zahnärzte wird geändert. Ab dem 01.01.2012 werden die Honorare für privatzahnärztliche Leistungen um etwa 6 % steigen. Gesetzlich Versicherte sind von der Änderung nur dann betroffen, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Private Krankenversicherer erwarten Mehrausgaben in Höhe von ca. 122 Mio. Euro.