Nahezu jeder Makler hat die Vorteile, die das Internet bei der Vermarktung von Immobilien bietet, erkannt. Deshalb werden auch immer mehr Maklerverträge entweder direkt über die Homepage des Maklers oder eines der zahlreichen Immobilienportale geschlossen. Dass das Internet bei der Vermarktung der Objekte den Makler seiner Provision kosten kann, wenn er nicht ordnungsgemäß seine Kunden aufklärt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Jena.
Schlagwort: Widerruf
Wer in einem Ladengeschäft etwas kauft ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, wenn er die gekaufte Ware zurückgeben möchte. Wer dagegen z.B. im Internet oder per Telefon bestellt, hat das Recht die Ware bis zu 14 Tage nach der Lieferung ohne Angaben von Gründen zurückzusenden. Bis jetzt, denn ab Mitte Juni tritt eine neue EU-Richtlinie mit einigen bedeutenden Änderungen in Kraft. Was sich bei Fernabsatzverträgen genau ändert, erfahren Sie in diesem Beitrag.