Webshopbetreiber, die ihre Waren auch Endverbrauchern anbieten, müssen sehr viele Punkte beachten, wenn sie rechtssicher ihr virtuelles Kaufhaus betreiben wollen. Deshalb kann es unter Umständen sinnvoll sein, die Waren in eigenem Webshop ausschließlich gewerblichen Kunden und Behörden anzubieten. Doch aufgepasst; auch hier drohen rechtliche Stolpersteine, die zu einer Abmahnung führen können. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie als Betreiber eines B2B-Shops besonders achten sollten.
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Auch der Bundesrat hat am 30.03.2012 dem Gesetz zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr zugestimmt. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmer künftig den Verbraucher im Geschäftsverkehr klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über den wesentlichen Inhalt eines Vertrages, insbesondere über den Preis der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Der Vertrag soll danach nur zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.