Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter einer in schlechtem baulichem Zustand befindlichen Wohnung den Mietvertrag kündigen darf, wenn die Wohnung nicht mehr wirtschaftlich saniert werden kann. Dem Bestandsinteresse des Mieters überwiegt das Interesse des Eigentümers an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, so der BGH.
BGH, Urteil vom 09.02.2011, Az.: VIII ZR 155/10