Änderungen im Versicherungsrecht
Zum 01.01.2008 ist ein neues (reformiertes) Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Hiermit wurde die Klagefrist von 6 Monaten abgeschafft wonach der Versicherungsnehmer spätestens sechs Monate nach Ablehnung des Versicherers Klage erheben musste damit dieser nicht leistungsfrei wird.
Der Autor: Axel Hauser ist Rechtsanwalt in Siegburg