...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Vermieter Seite 4 von 6

Schnee und Eis – Steu- und Räumpflichten – Wer muss was tun ?

Wer muss streuen und Schnee fegen?
Wo ist zu räumen und zu streuen?
Wann und wie oft muss gestreut und gekehrt werden?
Was ist bei Berufstätigkeit, Urlaub, Krankheit
Haftung und Versicherung ?

Deutscher Mieterbund e.V. hat auf all diese Fragen eine Antwort.

Achtung bei der Minderung wegen zu geringer Wohnfläche!

Selbst wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent geringer ist als im Mietvertrag angegeben, soll laut BGH bei bestimmten Gestaltungen des Mietvertrags eine Minderung nicht in Frage kommen (Urteil vom 10. November 2010 – VIII ZR 306/09). Die Minderung scheidet demnach dann aus, wenn laut Vertrag die Quadratmeterangabe nicht der Festlegung des Vertragsgegenstandes, hier also der Wohnungsbeschaffenheit, dienen soll.

In solchen Fällen ist somit bei der Minderung äußerste Vorsicht geboten. Im Falle eines unberechtigten Einbehaltens der Miete droht nämlich die Kündigung durch den Vermieter.

Eigenbedarfskündigung: Wann muss der Vermieter eine Ersatzwohnung anbieten?

Ein Vermieter kündigte seinem Wohnungsmieter mit der Begründung, die Wohnung zu Eigenbedarfszwecken zu benötigen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte die Kündigung ohne Weiteres einer rechtlichen Überprüfung standgehalten. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde jedoch im selben Mietshaus des Vermieters eine andere Wohnung frei. Hierauf machte der Vermieter den Mieter nicht aufmerksam. Dies war laut BGH unzulässig (Urteil vom 13. Oktober 2010 – VIII ZR 78/10).

Der Vermieter hätte dem Mieter eine vor Ablauf der Kündigungsfrist im selben Wohnhaus bzw. in der selben Wohnanlage frei werdende Wohnung anbieten müssen. Dabei hätte er die grundlegenden Daten der Wohnung (z.B. Größe und Einrichtung) sowie die Mietkonditionen nennen müssen. Indem er dies nicht tat, verstieß er gegen das Gebot der Rücksichtnahme und handelte rechtsmissbräuchlich. Dies hatte die Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge. Der Mieter war fein raus und durfte weiter in seiner Wohnung bleiben.

Schönheitsreparaturen nur durch Fachfirma: Kann der Vermieter sowas verlangen?

Kann eine Schönheitsreparaturenklausel in einem Wohnraummietvertrag auch so verstanden werden, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nicht in Eigenleistung durchführen darf, so ist diese unwirksam. Eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, sei es in Eigenleistung oder durch Beauftragung eines Fachunternehmens, besteht dann nicht mehr, da die Klausel im Ganzen unwirksam ist (Urteil vom 9. Juni 2010 – VIII ZR 294/09). Der Mieter ist somit fein raus, wenn im Mietvertrag eine Formulierung wie „der Mieter hat die Schönheitsreparaturen ausführen ZU LASSEN.“ steht.

Anmerkung: Auf Schönheitsreparaturenklauseln in Mietverträgen sollte ohnehin ein besonders Augenmerk gelegt werden, da diese in vielen Fällen auch aus anderen Gründen unwirksam sind und viele Mieter die Schönheitsreparaturen dennoch vornehmen.

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