Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Urlauber einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn auf einem Hotelgelände täglich mit viel Lärm und Staub gebaut wird. Durch den Baustellencharakter des Hotels und die Verlegung des Speisesaals in eine offene Bar sei die Reise so mangelhaft, dass die Urlauber zudem 60 Prozent des Reisepreises zurückerhalten, so die Frankfurter Richter.
LG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2009 Az.: 2-24 S 140/09