...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Urhebergesetz

„marions-kochbuch.de“ gegen „chefkoch.de“

Wer als Hobbykoch jemals Rezepte im Internet gesucht hat, kennt vermutlich mindestens eine dieser beiden Seiten. Nun sind sie in den Fokus des BGH geraten: Nutzer haben allgemein zugängliche Bilder von der Seite „marions-kochbuch.de“ kopiert und zur Veranschaulichung von Rezepten bei „chefkoch.de“ hochgeladen. Die Betreiber von „chefkoch.de“ haftet aufgrund unzureichender Prüfung für diese Urheberrechtsverletzung (BGH, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07). Der Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf „chefkoch.de“ keine urheberrechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden dürften, reichte nicht aus.

Für diese Entscheidung war unter anderem ausschlaggebend, dass die Betreiber von „chefkoch.de“ durch die Ausgestaltung ihrer Internetseite die Verantwortung für die Inhalte übernommen haben, statt nur eine reine Plattform für Beiträge Dritter zu bieten. Hierfür sprach unter anderem, dass sie die von Benutzern online gestellten Rezepte mit ihrem Logo versehen haben und auf einen inhaltliche Kontrolle hingewiesen haben.

Verfassungsbeschwerde gegen § 97a Abs. 2 UrhG unzulässig

Die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen den  § 97a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz  nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Norm beschränkt den Kostenerstattungsanspruch des Urhebers für eine anwaltliche Abmahnung wegen der Verletzung von im Urheberrechtsgesetz geregelten Rechten in einfach gelagerten Fällen auf 100 €. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügte der Beschwerdeführer die Verletzung seines Grundrechts am geistigen Eigentum und eine unzulässige Rückwirkung, weil er nicht mehr die vollen Anwaltskosten für die Abmahnung vom Gegner erstattet erhält. Das BVerfG hielt den Antrag für unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht geltend machen konnte, unmittelbar durch die angegriffene Vorschrift beeinträchtigt zu sein.

Anmerkung:  
Das „Abmahngeschäft“ wird wirtschaftlich zunehmend uninteressanter; eine positive Entwicklung.

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