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Schlagwort: Umtausch
Ich habe letzte Woche etwas in einem Geschäft gekauft, was ich doch nicht haben will. Kann ich die Sache auch dann zurückgeben, wenn ich den Kassenbon nicht mehr habe?
Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht! Wenn der Händler die Ware dennoch zurück nimmt, dann handelt es sich nur um eine freiwillige Leistung. Also, bei Nichtgefallen besteht keine Verpflichtung zur Rücknahme der Ware. Etwas anderes gilt, wenn die Ware nicht in Ordnung ist. Dann hat man als Verbraucher einen sogenannten Nacherfüllungsanspruch. Ein Kassenbon ist nicht unbedingt erforderlich, solange man beweisen kann, dass die Ware vom Händler stammt.