Das OLG Schleswig hat einem Steuerberater untersagt den slowakischen Titel „doktor filozofie“, den er im Jahr 2004 an der Universität von Bratislava erworben hat, in Deutschland als Dr.-Titel zu führen. Potentielle Kunden sollen aus der Berufsbezeichnung und gegebenenfalls zusätzlichen akademischen Graden erkennen können, dass der Steuerberater über eine bestimmte Qualifikation verfügt. Der slowakische Abschluss stehe lediglich einem Aufbaustudiengang gleich, beinhalte aber keine eigenständige wissenschaftliche Forschungsleistung wie bei einer wissenschaftlichen Promotion. Darin liege eine unlautere geschäftliche Handlung, so das Gericht.
OLG Schleswig, Urteil vom 26.05.2011 Az.: 6 U 6/10