Wir haben vor wenigen Wochen über den Streit der Telekom mit der Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Köln über die Zulässigkeit der Drosselung der DSL-Geschwindigkeit bei einer Flatrate berichtet. Die enttäuschten Vertreter der Telekom wollten nach der Verkündung der Entscheidung die schriftliche Begründung zunächst abwarten um dann über die Einlegung der Rechtsmittel zu entscheiden. Die Entscheidung ist wohl getroffen. Nach Berichten des Nachrichtenmagazin Focus will die Telekom jetzt die Entscheidung akzeptieren.
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Die von der Telekom geplante Drosselung der DSL-Anschlüsse bei Flatrates hat bei vielen Kunden für Unmut gesorgt. Nun hat das Landgericht Köln die unbeliebte AGB-Klausel für unwirksam erklärt. Im Mai 2013 änderte die Telekom die Vertragsbedingungen für ihre DSL-Flatratetarife und räumte sich das Recht ein, frühestens ab 2016 bei Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens die Surfgeschwindigkeit zu drosseln.