Medsonet, eine 2008 gegründete Gewerkschaft, die bisher mal als 100 Haustarifverträge mit Kliniken und anderen Einrichtungen der Medizinbranche abgeschlossen hat, ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts Hamburg nicht tariffähig. Wegen der geringen Anzahl von Mitgliedern – nach eigenen Angaben 7.000 bei einer Gesamtzahl von 2,2 Millionen Beschäftigten in der Gesundheitsbranche – fehle es Medsonet an der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite als dem sozialen Gegenspieler, so die Hamburger Richter.
ArbG Hamburg, Urteil vom 17.05.2010, Az.: 1 BV 5/10