...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Streupflicht

Schnee und Eisglätte – Was muss ich als Hauseigentümer machen?

Streu- und Räumpflich bei Eis und SchneeDer Winter ist fast überall angekommen. Schnee, Kälte und glatte Straßen beeinträchtigen nicht nur den Verkehr. Dieses Wetter macht aber auch Hauseigentümern und unter Umständen auch Mietern viel Arbeit. Viele Fragen sich, ob und wann sie räumen und streuen müssen? Wie haftet, wenn etwas passiert? Dieser Beitrag versucht ein wenig Klarheit zu schaffen.

Zum Anspruch der Straßenbenutzer und Straßenanleger auf gestreute Straßen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass Straßenbenutzer und Straßenanlieger keinen durchsetzbaren Anspruch darauf haben, auf welche Weise die Gemeinde ihrer Winterwartungspflicht nachkommt. Das Gericht stellte fest, dass das Straßen- und Wegegesetz den Gemeinden eine Reinigungspflicht für bestimmte Straßen auferlegt und sie zudem dazu anhält, bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Dieser objektiven Pflicht stehe jedoch kein einklagbarer Anspruch des Straßenbenutzers bzw. Anliegers auf ordnungsgemäße Erfüllung gegenüber.

Erst wenn bei Nichterfüllung der Pflicht der Einzelne zu Schaden komme, könne der Betroffene einen Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde geltend machen, so die Aachener Richter.

VG Aachen, Beschluss vom 05.01.2011 Az.: 6 L 539/10

Schnee und Eis – Steu- und Räumpflichten – Wer muss was tun ?

Wer muss streuen und Schnee fegen?
Wo ist zu räumen und zu streuen?
Wann und wie oft muss gestreut und gekehrt werden?
Was ist bei Berufstätigkeit, Urlaub, Krankheit
Haftung und Versicherung ?

Deutscher Mieterbund e.V. hat auf all diese Fragen eine Antwort.

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