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Gefälschte Abmahnungen wegen Streaming bei Redtube.com werden per Email verschickt

Gefälschte Email Abmahnung wegen Streaming bei Redtube enthalten Viren und MalwareDie Abmahnwelle der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) wegen Anschauens (Streaming) von Pornofilmen bei Redtube.com nutzen derzeit mutmaßlich Kriminelle aus, um möglichst viele Rechner mit Viren und Malware zu infizieren. Heute haben sich mehrere Leser unseres Blogs gemeldet und darüber berichtet, dass sie Emails mit Abmahnung wegen angeblichen Abrufs eines Pornofilms bei Redtube.com erhalten haben.

Abmahnung wegen Streaming bei Redtube.com bekommen?

Abmahnung wegen Streaming bei Redtube.com erhalten?Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) ist seit einigen Jahren wegen ihrer Filesharing-Massenabmahnungen bekannt. Offenbar hat sie neues „Betätigungsfeld“ gefunden, nämlich die Abmahnung von Streaming-Nutzer (Streaming=Filme im Netz schauen) von Redtube.com, einer der bekanntesten und abrufstärksten Pornotubeseiten im Internet. Von der neuen Abmahnwelle sind nach Schätzungen mehrerer Internetportale mehr als 10.000 Surfer in Deutschland betroffen.

Kann Streaming denn illegal sein? (Artikel anlässlich eines Prozesses vor dem AG Leipzig)

In Medien reichlich erörtert wurde in den letzten Tagen eine angebliche Aussage des Richters in einem Prozess gegen einen Hintermann des Streaming-Portals „kino.to“. Der Richter soll sich dahingehend geäußert haben, dass bereits die Nutzung von Seiten wie kino.to, die urheberrechtlich geschützte Filme und Serien zum Streaming bereitstellen, eine strafbewährte Verletzung des Urheberrechts darstelle. Selbst wenn der Richter diese Aussage getätig haben sollte (eine Bekanntmachung seitens des AG Leipzig ist bisher nich erfolgt), so darf diese in ihrer Bedeutung nicht allzuhoch eingeschätzt werden. Zwar ist es durchaus möglich, dass ein Gericht neben der eigentlichen Entscheidung (Verurteilung der Betreiber des Streaming-Portals) beiläufig auch Stellung zu anderen Rechtsfragen nimmt (Strafbarkeit der Nutzung), es liegt jedoch zum einen noch kein Urteil vor und zum anderen wäre zunächst eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten. Ob eines solche in nächster Zeit erfolgen wird und wie sie ausfallen wird, steht in den Sternen.

Bis dahin und auch danach wird immer die Gefahr bestehen, dass ein Nutzer angeklagt und von einem Amtsgericht verurteilt wird (was bisher nicht geschehen ist). Die Amtsgerichte sind in ihrer Urteilsfindung nämlich so oder so unabhängig von vorangegangener Rechtsprechung.

Die Gefahr rechtlicher Konsequenzen für die Nutzer wurde durch uns bereits eingeschätzt. Hierzu verweisen wir auf unseren Artikel „“Kino.to”-Betreiber festgenommen: Welche Folgen drohen den Nutzern?“.

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