...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Sozialhilfe

Volle Sozialhilfe für Behinderte ohne eigenen Haushalt

 

Volle Sozialhilfe für BehinderteSeit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2011 haben behinderte Menschen, die Beispielweise in einer Wohngemeinschaft oder im Haushalt der Eltern wohnen, lediglich einen Anspruch auf 80 % des regulären Sozialhilfesatzes (Regelbedarfsstufe 3). Diese Regelung empfanden viele als Unrecht. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden. Diese Regelung ist nicht verfassungskonform.

Keine Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

Ein im Ausland lebender Deutscher hat nach Ansicht des LSG Stuttgart keinen Anspruch auf Sozialhilfe wegen der Pflege und Erziehung seiner Tochter. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften erhalten Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, keine Sozialhilfe. Eine Ausnahme werde nur dann gemacht, wenn eine außergewöhnliche Notlage unabweisbar sei und darüber hinaus aus bestimmten, im Gesetz einzeln aufgeführten Gründen, eine Rückkehr nach Deutschland zur Behebung der Notlage nicht möglich sei, so die Stuttgarter Richter.

LSG Stuttgart, Beschluss vom 27.06.2011 Az.: L 2 SO 2138/11 ER-B

 

Sozialhilfeträger kann Geldgeschenke des Verarmten zurückfordern

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass der Träger der Sozialhilfe die Geldgeschenke zurückfordern darf, die der Leistungsempfänger vor seiner Verarmung geleistet hat, wenn er aufgrund der Verarmung des Hilfeempfängers Sozialleistungen erbringen muss. Da nach sozialrechtlichen Vorschriften der Anspruch der Mutter gegen die beschenkte Tochter auf den Sozialhilfeträger übergegangen war, konnte dieser seinen Anspruch auch nach dem Tod der Verarmten zurückfordern, so das Gericht.

LG Coburg, Urteil vom   13.08.2010 Az.: 13 O 784/09

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