...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Schule

Handy und Smartphone in der Schule – Was ist erlaubt?

handy-verbot-schuleEin Leben ohne Handy ist insbesondere für viele junge Menschen nicht mehr denkbar. Nach einer Studie besitzen mehr als 96 % der 12-19 jährigen und mehr als die Hälfte der 6-13 jährigen ein Handy oder ein Smartphone. Kein Wunder, dass diese Geräte oft für Ärger in der Schule sorgen. In diesem Beitrag möchte ich kurz erläutern, worauf die Schüler und Lehrer beim Thema „Handy in der Schule“ achten sollten.

Nachbar muss den Lärm der Schulkinder hinnehmen

Das OVG Koblenz hat entschieden, dass Nachbarn eines Kinderspielplatzes, den Lärm, der dort durch spielende Schulkinder in der Zeit von 13.00-16.00 Uhr entsteht, dulden müssen.  Das Bundesimmissionsschutzgesetz verbiete es, bei der Bewertung des von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms auf Immissionsgrenzwerte abzustellen. Außerdem bestimme das Gesetz, dass diese Geräuscheinwirkungen „im Regelfall“ keine schädlichen Umwelteinwirkungen seien. Denn Kinderlärm stehe unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft; Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar, so die Koblenzer Richter.

OVG Koblenz, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 8 A 10042/12.OVG

Lehrer haftet für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche

Ein Lehrer muss für die entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes aufkommen, wenn es während des Arbeitsunterrichts zum Brand kommt, der aufgrund der Fahrlässigkeit des Lehrers entstanden ist. Der Umstand, dass er beim Verlassen der Schulküche einen Topf mit siedendem Fett auf einer noch eingeschalteten Herdplatte zurückgelassen habe, rechtfertige den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Das Land Rheinland-Pfalz sei nicht vorrangig vor dem Kläger in Anspruch zu nehmen, so das Gericht.

VG Neustadt, Urteil vom 27.09.2011, Az.: 5 K 221/11.NW

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