Fast immer, wenn Sie Waren oder Dienstleitungen auf Kredit in Anspruch nehmen wollen, kommt Schufa ins Spiel. In den meisten Fällen enthält der Schufa-Eintrag die Mitteilung, dass sich der Betroffene in der Vergangenheit vertragstreu verhalten hat. Leider kommt es immer wieder auch zu fehlerhaften Einträgen, die für den Adressaten nicht unerhebliche Folgen haben können. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen verraten, wie Sie den unberechtigten Eintrag in Ihrer Auskunft finden und löschen können.
Schlagwort: SCHUFA
Aufgrund einer Änderung im Bundesdatenschutzgesetz kann jeder Verbraucher ab dem 01.04.2010 einmal pro Jahr eine kostenlose schriftliche Auskunft von der SCHUFA HOLDING AG verlangen. Damit erhalten die Verbraucher eine Möglichkeit die Vollständigkeit und vor allem die Richtigkeit Ihrer gespeicherten Daten zu überprüfen.