...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Schadensersatz Seite 3 von 4

Anrufer haftet nicht für den durch die Feuerwehr verursachten Schaden

Die Beklagte rief vereinbarungsgemäß ihre Nachbarin an. Bei dem ersten Anruf hatte sie zunächst ein Stöhnen vernommen. Sie rief dann den Vornamen der Nachbarin; diese antwortete nicht. Bei dem zweiten Anruf hob niemand ab… Daraufhin verständigte sie die Feuerwehr, die anrückte. Nachdem der Feuerwehr niemand die Tür öffnete, entschließ sich die Feuerwehr die Tür aufzubrechen. Ergebnis: die Wohnung war leer, die Wohnungstür kaputt.

Den entstandenen Schaden an der Tür, müsse sich die Nachbarin nicht zurechnen lassen. Es sei nicht zu beanstanden, dass sie eine Notlage angenommen und die Feuerwehr gerufen habe. Diese habe als Behörde nach dem Feuerwehrgesetz eigenständig geprüft, was zu tun sei und sich entschlossen, die Türe aufzubrechen. Der Beklagten sei deshalb nichts vorzuwerfen, so das Landgericht.

LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 Az.: 49 S 106/10

Schadensersatz bei Kofferverlust nach Flug

Die folgende Entscheidung des BGH ist im Sinne von all denjenigen, die nach einer grenzüberschreitenden Flugreise ohne Koffer dastehen. Laut BGH (Urteil vom 15. März 2011 – X ZR 99/10) ist das im internationalen Flugverkehr anwendbare Montrealer Übereinkommen derart auszulegen, dass nicht nur demjenigen ein Schadensersatzanspruch zusteht, der den Koffer eingecheckt hat. Daneben haben auch diejenigen Mitreisenden einen Schadensersatzanspruch, die eigene Gegenstände im verlorengegangen Koffer untergebracht haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Haftungshöchstgrenze von jedem Mitreisenden unabhängig voneinander ausgereizt werden kann. Die Haftungshöchstgrenze liegt bei etwa 1.136 Euro.

Mit anderen Worten kann im Extremfall derjenige der den Koffer eingecheckt hat bei entsprechendem Schaden den Höchstbetrag von 1.136 Euro verlangen. Daneben kann auch seine mitreisende Freundin, die ihren Laptop etc. im Koffer ihres Freundes untergebracht hat, bei entsprechendem Schaden den Höchstbetrag verlangen.

Paketübergabe an den Nachbarn: Klausel zulässig?

In der vorliegenden Entscheidung setzte sich das OLG Köln mit der Wirksamkeit einer Klausel im Vertrag mit einem Paketdienst auseinander (Urteil des OLG Köln vom 02.03.2011, Az.: 6 U 165/10). Diese Klausel sah die Möglichkeit einer ersatzweisen Zustellung an Nachbarn vor, sollte eine Zustellung an den Empfänger nicht möglich sein. Nicht in den Vertrag aufgenommen wurde jedoch eine Verpflichtung des Boten, den Empfänger von der Ersatzzustellung an den Nachbarn zu unterrichten. Genau durch diesen Umstand, also alleine weil diese Regelung  fehlt, wird laut OLG Köln der Vertragspartner des Paketdienstes unangemessen benachteiligt. Dies führt dazu, dass die gesamte Klausel unwirksam ist.

Welche Folgen dieses Urteil für den Verbraucher hat, bleibt abzuwarten. Alleine durch die Unwirksamkeit der Klausel ist nämlich noch nichts gewonnen. Es ist jedoch anzunehmen, dass Schadensersatzklagen gegen den Paketdienst für den Fall der Beschädigung oder des Verschwindens des Pakets beim Nachbarn und der Unwirksamkeit der angesprochenen Klausel nunmehr in erhöhtem Maße Aussicht auf Erfolg haben.

Großvermieter kündigt: Wer zahlt für den Anwalt?

Ein Wohnungsmieter geriet mit 2 Monatsmieten in Rückstand. Statt selbst fristlos zu kündigen, schaltete die Vermieterin, ein gewerbliches Unternehmen für Wohnwirtschaft, einen Anwalt ein. Der formulierte das Kündigungsschreiben und übersandte es an den Mieter. Die Vermieterin verlangte daraufhin vom Wohnungsmieter die Begleichung der Anwaltskosten.

Geht nicht, urteilte nun der BGH (Urteil vom 6. Oktober 2010 – VIII ZR 271/09). Die geltend gemachten Kosten müssen nämlich zur Durchsetzung der Rechte des Vermieters zweckmäßig und erforderlich gewesen sein. Von einem Großvermieter kann man jedoch in einfach gelagerten Fällen durchaus erwarten, dass er selbst zur Formulierung und Übersendung der Kündigung in der Lage ist und damit keiner anwaltlichen Hilfe bedarf. Die gelte auch dann, wenn der Großvermieter über keine eigene Rechtsabteilung verfügt.

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