Die Betreiber von Redtube haben wie bereits angekündigt „etwas unternommen“ und gegen die Abmahnungen der Firma The Archive AG am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Damit darf The Archive AG erstmal keine Abmahnungen mehr verschicken, es sei denn, für den Nutzer ist erkennbar gewesen, dass es sich bei dem streitigen Werk um eine Raubkopie handelt. Das Gericht hat weiter festgestellt, und dies wird die Betroffenen sicherlich sehr freuen, dass alle bereits ausgesprochenen Abmahnungen unzulässig sind.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) ist seit einigen Jahren wegen ihrer Filesharing-Massenabmahnungen bekannt. Offenbar hat sie neues „Betätigungsfeld“ gefunden, nämlich die Abmahnung von Streaming-Nutzer (Streaming=Filme im Netz schauen) von Redtube.com, einer der bekanntesten und abrufstärksten Pornotubeseiten im Internet. Von der neuen Abmahnwelle sind nach Schätzungen mehrerer Internetportale mehr als 10.000 Surfer in Deutschland betroffen.