...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Prozesskostenhilfe

Keine Prozesskostenhilfe bei großer Eigentumswohnung

Dass die Scheidungen nicht ganz günstig sind, ist allgemein bekannt. Daher beantragte die Eigentümerin einer ca. 90 qm großen Wohnung für ihre Scheidung die Prozesskostenhilfe. Ohne Erfolg ! Das OLG Saarbrücken ist der Ansicht, dass die Antragstellerin ihre große Wohnung notfalls verkaufen muss, um ihre Scheidung zu finanzieren. Jedenfalls sei es zumutbar,  einen Kredit aufzunehmen und die Wohnung als Sicherheit anbieten, so das Gericht.

OLG Saarbrücken Beschluss vom 09.12.2010 Az.: 9 WF 113/10

Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf einen PC

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat am 23.04.2010 entschieden, dass die Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Erstattung von Kosten für die Erstanschaffung eines PC haben und damit einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold, der Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, bestätigt.  Hartz IV-Empfänger könnten nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden. Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien. Ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen, so das Gericht.

 LSG NRW, Beschluss vom 23.04.2010 – Az.: L 6 AS 297/10 B

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