Ein Beschluss des LG München I könnte weitreichende Auswirkungen bei der Abmahnung angeblich mittels Filesharing getauschter Filme mit pornografischem Inhalt haben. Was ist passiert? Die Filmherstellerin beantragte zwecks Verfolgung „eigener Rechte“ eine Auskunft bei einem Internetprovider, die sie zunächst vom Gericht zugesprochen bekam.
Schlagwort: Porno
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Entfernung eines Polizisten der Bundespolizei aus dem Dienst für zulässig erklärt, weil er wegen der Beihilfe zur Prostitution zu einer Geldstrafe verurteil wurde und in einem Pornofilm als Darsteller mitgewirkt hat. Der Beamte hat nach Ansicht des Gerichts schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren. Ein Beamter müsse innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf verlange, so die Stuttgarter Richter.
VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2011, Az.: DB 23 K 5319/10