Einige Autoliebhaber wird die Entscheidung des FG Baden Württemberg, dass man die Kosten eines teueren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen kann, sicherlich sehr ärgern. Nach Auffassung des Gerichts sind die Betriebsausgaben als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH ist eingelegt.

FG Baden-Württemberg Urteil vom 28.02.2011 Az.:  6 K 2473/09