Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) einen Wahlkampfspot der NPD anlässlich der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September 2011 nicht ausstrahlen muss. Die Aussage, Ausländer seien per se Straftäter und damit der Achtung der übrigen Bürger unwert und unwürdig, erfolge aus ausländerfeindlichen und damit verwerflichen Motiven. Die in dem Wahlwerbespot zum Ausdruck kommende Meinungsäußerung sei auch geeignet den öffentlichen Frieden zu gefährden und muss deshalb nicht ausgestrahlt werden, so das Gericht.
VG Berlin Beschluss vom 18.08.2011 Az.: VG 2 L 131/11