Ein Arbeitgeber (eine Sicherheitsfirma die im Auftrag der Bundespolizei die Personenkontrollen am Flughafen durchführt) darf seinen weiblichen Mitarbeitern nicht vorschreiben die Fingernägel einfarbig zu tragen. Er darf ebenfalls nicht von seinen männlichen Mitarbeitern verlangen, bei Haarfärbungen nur die natürlich wirkenden Haarsfarben zu wählen.
Der Arbeitgeber darf aber:
- Das Tragen von BHs, Bustiers, bzw. eines Unterhemdes verlangen
- Diese Unterwäsche ist in weiß oder in Hautfarbe ohne Muster/Beschriftungen/ Embleme, etc. zu tragen bzw. anders farbige Unterwäsche darf in keiner Form durchscheinen
- Feinstrumpfhosen sowie Socken dürfen keinerlei Muster, Nähte oder Laufmaschen aufweisen
Er darf des Weiteren verlangen, dass:
- Die Haare immer sauber, niemals ungewaschen oder fettig wirkend zu tragen sind
- Eine gründliche Komplettgesichtsrasur bei Dienstantritt; alternativ ist ein gepflegter Bart gestattet
LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2010 Az.: 3 TaBV 15/10