Viele Grundstücksbesitzer sind nicht begeistert, wenn Sie täglich haufenweise Laub von eigenem Grundstück entfernen müssen. Die Verärgerung ist um so größer, wenn die fallenden Blätter nicht von eigenen sondern von den Bäumen des Nachbarn fallen. Immer wieder versuchen Grundstückseigentümer den Aufwand dem Nachbarn in Rechnung zu stellen. Die Mehrheit scheitert mit diesem Vorhaben. Aber warum ?
Schlagwort: Nachbar
Ein Mieter aus Berlin minderte seine Miete weil er der Auffassung war, dass die Wohnung mit einem Mangel behaftet ist, weil sein Nachbar, ebenfalls ein Mieter im Haus, in seiner Wohnung raucht. Insbesondere dann, wenn die Wohnung des Nachbarn gelüftet wird, sei die Belästigung erheblich. Er verlange von seinem Vermieter, dass er dem Nachbarn das Rauchen teilweise untersagt. Zu Unrecht, urteilte das Landgericht Berlin. Das Rauchen und Lüften gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Der Vermieter ist daher nicht berechtigt, dem rauchenden Mieter Vorschriften über seine Rauchgewohnheiten zu machen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2009, Az.: 63 S 470/08