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Schlagwort: Mietwohnung Seite 2 von 3

Vermieter darf unwirtschaftliche Wohnung kündigen

Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter einer in schlechtem baulichem Zustand befindlichen Wohnung den Mietvertrag kündigen darf, wenn die Wohnung nicht mehr wirtschaftlich saniert werden kann. Dem Bestandsinteresse des Mieters überwiegt das Interesse des Eigentümers an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, so der BGH.

BGH, Urteil vom 09.02.2011, Az.: VIII ZR 155/10

Mieter dürfen wählen – keine Beschränkung auf die Farbe „weiß“

In der Entscheidung vom 14.12. 2010 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Vermieter von seinem Mieter auch für den Fall des Auszugs nicht verlangen kann, dass er die Wohnung komplett in Farbe „weiß“ streichen muss. Die Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe im Zeitpunkt der Rückgabe schränkt die Gestaltungsfreiheit des Mieters in einer Weise ein, die nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters gerechtfertigt ist. Diese Klausel benachteiligt den Mieter deshalb unangemessen und ist daher unwirksam, so der BGH.

Beschluss vom 14.12.2010 Az.: VIII ZR 198/10

Tierhaltung in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

In vielen Mietverträgen finden sich Klauseln, die dem Mieter die Tierhaltung in der Wohnung untersagen. Diese Klauseln sind oftmals unwirksam. So ist es laut BGH nicht zulässig, die Haltung von Tieren durch eine Klausel im Mietvertrag pauschal zu verbieten. Dies wäre unangemessen. Wirksam ist die Klausel nur, wenn sie Ausnahmen für Kleintiere vorsieht. Dies sind neben Goldfischen auch Hamster sowie Schildkröten und ähnlich kleine Tiere (Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06).

Ist in der Klausel keine entsprechende Ausnahme geregelt, so ist sie insgesamt unwirksam. Sieht die Klausel nur eine Ausnahme für beispielsweise Goldfische oder Schildkröten, nicht jedoch für die übrigen Kleintiere, vor, so ist sie ebenfalls insgesamt unwirksam. Auch eine Klausel, in der der Vermieter das Verbot von Haustieren von sachlichen Gründen abhängig macht, wäre insgesamt unwirksam.

Aber auch, wenn die Klausel unwirksam ist oder der Mietvertrag von Anfang an keine Haustierklausel beinhaltete, so darf der Mieter nicht alles. Die Tierhaltung ist in diesem Fall nur dann gestattet, wenn sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört. Dies ist bei Kleintieren immer der Fall.

Bei größeren Tieren sieht die Sache schon anders aus. Hier müssen die Interessen des Mieters und des Vermieters miteinander abgewogen werden. Welches Ergebnis diese Abwägung aufweist hängt stark vom Einzelfall ab. Verlässliche Angaben können deshalb hierzu nicht gemacht werden.

Eine sehr hellhörige Wohnung rechtfertigt nicht immer eine Mietminderung

Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem sich eine Mieterin durch die deutlich hörbaren Fußtritte in der Wohnung darüber gestört fühlte und deshalb einen Teil der Miete einbehielt. Dies tat sie laut BGH zu Unrecht, da eine Minderung der Miete im konkreten Fall nicht in Frage kam. Für die Entscheidung spielte es keine Rolle, dass der Schallschutz der Wohnung möglicherweise nicht mehr dem heutigen Standart entspricht.  Entscheidender Punkt war stattdessen, dass es sich um eine ältere Wohnung handelt und diese die Schallschutzrichtlinien einhält, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung üblich waren.

(Urteil vom 7. Juli 2010 – VIII ZR 85/09)

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