Konstanter Lärmspiegel ist in unserer Gesellschaft zum ständigen Begleiter geworden. Insbesondere dann wenn wir uns in den großen Städten bewegen, ist der Lärm nicht wegzudenken. Aber nicht nur dort sondern auch in den eigenen vier Wänden werden wir oft mit Lärm konfrontiert. Einer Studie des Deutschen Mieterbundes zufolge fühlen sich ein Drittel der Mieter von Lärm gestört. Deshalb stellt sich oft für Betroffene die Frage: wo fängt die Lärmbelästigung an und berechtigt der Lärm immer zur Mietminderung?
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Heizen war noch nie so teuer wie in den letzten Jahren. Trotz des milden Winters steigen die Kosten nach Berechnung des Mieterbundes -je nach Art der Heizung- um bis zu 8 Prozent. Noch schlimmer trifft es Mieter, die in Häusern mit alten, nicht individuell einstellbaren Heizungsanlagen wohnen, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Betroffene Mieter müssen noch wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Hier drängt sich zwangsläufig die Frage: Liegt in diesem Fall ein Mietmangel vor, der die Mieter zur Minderung der Miete berechtigt?