...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Mieter Seite 3 von 5

Unzulässige Untervermietung nicht zwangsläufig Kündigungsgrund

Das Geld wird knapp und die Mieten sind hoch. Was liegt näher als aus den eigenen vier Wänden eine Wohngemeinschaft zu machen und so diesen Hauptkostenfaktor in deutschen Privathaushalten aufzuteilen. So oder so ähnlich könnte auch der Kläger folgender Klage vor dem BGH gedacht haben.

Dieser hatte seinen Vermieter um Erlaubnis für die Begründung eines Untermietverhältnisses gebeten. Wie sich herausstellte war er zur Untervermietung auch berechtigt. Der Mietvertrag sah die Möglichkeit eines Untermietverhältnisses nämlich sogar in einer seiner Klauseln vor (Anmerkung: Ansonsten ist für eine Untervermietung ein sog. berechtigtes Interesse erforderlich, das je nach Einzelfall zu bestimmen ist). Folglich hätte der Vermieter sein Einverständnis erteilen müssen. Bevor er dies jedoch tat nahm der Mieter den Untermieter bereits auf und begründete das Untermietverhältnis.

„Kündigung!“ schrie der Vermieter lauthals. „Zu Unrecht!“ konterte daraufhin der BGH. Beim für die Kündigung erforderlichen wichtigen Grund ist der Einzelfall im Auge zu behalten. Im hiesigen Fall sprachen die bereits erfolgte Bitte um Erlaubnis in Kombination mit der Verpflichtung des Vermieters diese Erlaubnis zu erteilen dafür, nicht von einem solchen wichtigen Grund auszugehen. Stattdessen mutete das Verhalten des Vermieters rechtsmissbräuchlich an. Deshalb war die Kündigung laut BGH unwirksam (BGH, Urteil vom 2. Februar 2011 – VIII ZR 74/10).

Schnee und Eis – Steu- und Räumpflichten – Wer muss was tun ?

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Deutscher Mieterbund e.V. hat auf all diese Fragen eine Antwort.

Achtung bei der Minderung wegen zu geringer Wohnfläche!

Selbst wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent geringer ist als im Mietvertrag angegeben, soll laut BGH bei bestimmten Gestaltungen des Mietvertrags eine Minderung nicht in Frage kommen (Urteil vom 10. November 2010 – VIII ZR 306/09). Die Minderung scheidet demnach dann aus, wenn laut Vertrag die Quadratmeterangabe nicht der Festlegung des Vertragsgegenstandes, hier also der Wohnungsbeschaffenheit, dienen soll.

In solchen Fällen ist somit bei der Minderung äußerste Vorsicht geboten. Im Falle eines unberechtigten Einbehaltens der Miete droht nämlich die Kündigung durch den Vermieter.

Eigenbedarfskündigung: Wann muss der Vermieter eine Ersatzwohnung anbieten?

Ein Vermieter kündigte seinem Wohnungsmieter mit der Begründung, die Wohnung zu Eigenbedarfszwecken zu benötigen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte die Kündigung ohne Weiteres einer rechtlichen Überprüfung standgehalten. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde jedoch im selben Mietshaus des Vermieters eine andere Wohnung frei. Hierauf machte der Vermieter den Mieter nicht aufmerksam. Dies war laut BGH unzulässig (Urteil vom 13. Oktober 2010 – VIII ZR 78/10).

Der Vermieter hätte dem Mieter eine vor Ablauf der Kündigungsfrist im selben Wohnhaus bzw. in der selben Wohnanlage frei werdende Wohnung anbieten müssen. Dabei hätte er die grundlegenden Daten der Wohnung (z.B. Größe und Einrichtung) sowie die Mietkonditionen nennen müssen. Indem er dies nicht tat, verstieß er gegen das Gebot der Rücksichtnahme und handelte rechtsmissbräuchlich. Dies hatte die Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge. Der Mieter war fein raus und durfte weiter in seiner Wohnung bleiben.

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