...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Mangel Seite 2 von 3

Nazi-Sketche im Urlaub und Reisepreisminderung

Der Kläger hatte eine Woche Ägypten als Pauschalreise gebucht. In der Reise inbegriffen war eine kleine Bühnenshow am vorletzten Reisetag. Animateure sollten im Rahmen dieser Show die Begrüßungsrituale verschiedener Nationalitäten schauspielerisch durch den Kakao ziehen. Die deutsche Begrüßung wurde wie folgt dargestellt: Zwei Menschen gehen im Stechschritt aneinander vorbei. Dabei heben beide den linken Arm und rufen „Heil!“. Der Kläger fühlte sich durch diese Darstellung ausgegrenzt und verunglimpft und forderte einen Teil des Reisepreises zurück. Zu Recht, entschied das Amtsgericht München (Pressemitteilung des AG München Nr. 30/11 v. 4. 7. 2011). Eine derartige Verunglimpfung störe das Wohlbefinden des Gastes für die Zeit während und nach der Aufführung. Für die letzten beiden Reisetage war deshalb eine Minderung von 20 % des auf die jeweiligen Tage entfallenden Reisepreises vorzunehmen.

Die Wegnahme eines Handtuchs von einer zu dieser Zeit unbenutzen Liege, um diese anderen Besuchern anzubieten, führe hingegen nicht zu einer Reisepreisminderung. Dies sei insbesondere auch dann der Fall, wenn das Handtuch zum Zwecke der Reservierung der Liege zurückgelassen wurde.

Rücktrittsrecht bei mangelhafter Sitzverstellung

Ein Käufer kann vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, wenn sich bei dem neu erworbenen Fahrzeug der elektrische Fahrersitz immer wieder selbständig während der Fahrt verstellt. Eine solche Fehlfunktion beeinträchtige stark die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs, da ein sicheres Steuern dann nicht mehr gewährleistet sei, so das Landgericht Coburg.

LG Coburg, Urteil vom 25.08.2010, Az.: 13 O 637/08

Zurückbehaltungsrecht beim Mangel der Wohnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11. 2010 entschieden, dass ein Mieter die Miete erst dann zurückbehalten darf, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.

Das Zurückbehaltungsrecht dient dazu, auf den Schuldner (hier: den Vermieter) Druck zur Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit auszuüben. Solange dem Vermieter ein Mangel nicht bekannt ist, kann das Zurückbehaltungsrecht die ihm zukommende Funktion, den Vermieter zur Mangelbeseitigung zu veranlassen, nicht erfüllen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht daher erst an den nach der Anzeige des Mangels fällig werdenden Mieten, so der VIII. Zivilsenat des BGH.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2010   Az.: VIII ZR 330/09

Schadensersatz wegen Baumängeln: Was ist mit der Mehrwertsteuer?

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 22. Juli 2010 – VII ZR 176/09): Macht der Bauherr Schadensersatz wegen bestehender Baumängel geltend, so kann er die auf die Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) nur dann verlangen, wenn er die Mängel tatsächlich bereits beseitigt hat. Beseitigt der Bauherr den Mangel nicht, so erhält er keinen Umsatzsteuer. Zuvor hatte der BGH die gegenteilige Ansicht vertreten. Von der neuen Rechtsprechung betroffen sind sämtliche Werkverträge.

Anmerkung: Es ist allerdings nicht so, dass der Bauherr nunmehr genötigt ist, die Umsatzsteuer aufgrund der Tatsache, dass er die Mängel zunächst beseitigen muss, vorzustrecken. Stattdessen kann der Bauherr gemäß § 637 Abs.3 BGB einen Vorschuss, der auch die Umsatzsteuer umfasst, verlangen.

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