Die christlich-liberale Koalition hat sich darauf geeinigt, das von der Vorgängerregierung beschlossene Sperrgesetz zu ändern und kinderpornografische Inhalte im Internet künftig nur noch zu löschen und nicht mehr zu sperren. Es gebe Erfolge beim Löschen – der nun eingeschlagene Weg der Koalition sei daher richtig. Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent, so die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Schlagwort: Löschung
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Internetkunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung der IP-Adresse nach Beendigung der Verbindung hat. Aufgrund technischer Gegebenheiten sei davon auszugehen, dass für den Anbieter bei der sofortigen Löschung keine Abrechnung möglich sei. Zudem könnten Störungen nicht erkannt und beseitigt werden, so das Gericht.
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.06.2010 – Az.: 13 U 105/07