Der Bundesrat hat der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zugestimmt. Danach kann die Zollverwaltung künftig die Einhaltung des Mindestlohns bei der Zeit- und Leiharbeit kontrollieren. Bisher war eine Kontrolle aus rein formalen Gründen nicht möglich. Um diese zusätzliche Aufgabe durchführen zu können, wird die Zollverwaltung um 156 weitere Mitarbeiter verstärkt.
Schlagwort: Leiharbeit
Ein Leiharbeitnehmer kann grundsätzlich nach dem sogenannten Equal-Pay-Gebot rückwirkend bis zu drei Jahre seine Lohnansprüche geltend machen. Kürzere Ausschlussfristen für Lohnnachforderungen der Stammarbeiter gelten für Leiharbeitnehmer nicht, so das Bundesarbeitsgericht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. März 2011 Az.: 5 AZR 7/10