Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass beamtete Lehrer streiken dürfen. Das Streikverbot gilt nur für hoheitlich tätige Beamte, darunter Mitglieder der Streitkräfte, Polizei und Beamte der Landesverteidigung. Die Kammer folgte insoweit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bereits in zwei Entscheidungen zu Art. 11 EMRK (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) in den Jahren 2008 und 2009 festgestellt hatte, dass das Streikrecht für öffentliche Bedienstete zwar eingeschränkt werden könne, jedoch nur unter engen Voraussetzungen; denn es dürfe nur bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes betreffen, nicht aber den öffentlichen Dienst insgesamt.
VG Kassel, Urtei von 27.07.2011, Az.: 28 K 574/10.KS.D und 28 K 1208/10.KS.D