...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Lehrer

Beamtete Lehrer dürfen streiken

Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass beamtete Lehrer streiken dürfen. Das Streikverbot gilt nur für hoheitlich tätige Beamte, darunter Mitglieder der Streitkräfte, Polizei und Beamte der Landesverteidigung. Die Kammer folgte insoweit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bereits in zwei Entscheidungen zu Art. 11 EMRK (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) in den Jahren 2008 und 2009 festgestellt hatte, dass das Streikrecht für öffentliche Bedienstete zwar eingeschränkt werden könne, jedoch nur unter engen Voraussetzungen; denn es dürfe nur bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes betreffen, nicht aber den öffentlichen Dienst insgesamt.

VG Kassel, Urtei von 27.07.2011, Az.: 28 K 574/10.KS.D und 28 K 1208/10.KS.D

Streikverbot für Lehrer nicht rechtswidrig

Einem beamteten Lehrer, der wegen der Teilnahme an einem Streik seiner Unterrichtsverpflichtung nicht nachkommt, können die Dienstbezüge für den Tag, an dem gestreikt wurde, gekürzt werden. Darüber hinaus darf der Dienstherr dem Betroffenen eine Geldbuße auferlegen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den im Grundgesetz hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, wozu auch das allgemeine Streikverbot für Beamte zählt.

VG Osnabrück, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 9 A 1/11, 9 A 2 /11

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