Mit Urteil vom 30.03.2010 – Az. 6 O 269/09 – hat das Landgericht Düsseldorf der Klage gegen die … Bank AG wegen Verletzung der Beratungspflicht bei dem Erwerb von Zertifikaten der Emittentin Lehman Brothers Treasury Co. BV. in vollem Umfang statt gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht entschied, dass die beratende Bank mit der Empfehlung der Wertpapiere ihre Beratungspflichten verletzt habe. Insbesondere das von der Beklagten erstellte Risikoprofil, dessen Inhalt das Ergebnis des Beratungsgespräches wiedergeben sollte, stelle für die Anlageempfehlung keine tragfähige Grundlage dar.
Schlagwort: Lehman
Die Hamburger Sparkasse muss einem geschädigten Lehman-Anleger 10.000 € zurückzahlen, die dieser mit bei der HASPA gekauften Lehman-Zertifikaten verloren hatte.
Die Sparkasse hat ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung aus dem mit dem Kläger geschlossenen Beratungsvertrag schuldhaft verletzt, weil sie u.a. dem Kläger verschwiegen hat, dass die Wertpapiere nicht durch die Einlagensicherung abgesichert sind, so das LG Hamburg.
LG Hamburg, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 310 O 4/09