...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Kündigung Seite 3 von 8

Verspätete Krankmeldung rechtfertigt die ordentliche Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die mehrmalige Verletzung der Anzeigepflicht bei Krankheit nach einer Abmahnung die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigt. Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer ergebe sich aus dem Gesetz. Sie bestehe unabhängig von der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, so das Gericht.

LArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.01.2011, Az.: 12 Sa 522/10

Drei Nachmieter und die Kündigung

Wenn man dem Vermieter drei Nachmieter stellt, muss man sich nicht mehr an die Kündigungsfrist halten, oder ?

Das ist ein Irrtum. Diese Regelung wurde bereits 1965 aufgehoben. Bei unbefristeten Mietverhältnissen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Pause überzogen – Fristlose Kündigung für einen Fluglotsen?

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Fluglotsen wirksam ist, wenn er mehrfach seine Pausen um 20 Minuten bis eine Stunde überzieht und dadurch sein Arbeitsplatz unbesetzt bleibt.  Der Fluglotse hat allein „um seiner Bequemlichkeit zu frönen“, seinen Arbeitsplatz übermäßig lange verlassen und damit die Sicherheit des Luftverkehrs akut gefährdet. Damit hatte die Arbeitgeberin das Recht, den Kläger fristlos zu kündigen, so das Gericht.

 Hessisches Landearbeitsgericht, Urteil vom 24.11.2010 Az.: 8 Sa 492/10

Bundesarbeitsgericht zum Zugang eines Kündigungsschreibens

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Kündigungsschreiben am gleichen Tag zugeht, wenn er dem Ehemann der Arbeitnehmerin an seinem Arbeitsplatz übergeben wird. Dem Zugang steht nicht entgegen, dass das Schreiben dem Ehemann an seinem Arbeitplatz und damit außerhalb der Wohnung übergeben wurde. Entscheidend sei, dass unter normalen Umständen nach der Rückkehr des Ehemanns in die gemeinsame Wohnung mit einer Weiterleitung des Kündigungsschreibens an die Klägerin zu rechnen gewesen sei, so das Gericht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011 Az.: 6 AZR 687/09

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