Laut Statistischem Bundesamt sind 143.000 Menschen in Deutschland nicht krankenversichert, obwohl bereits seit mehr als 10 Jahren Krankenversicherungspflicht besteht. Wer keine Krankenversicherung hat, sollte das Problem nicht weiter aufschieben, denn auch ohne Krankenversicherung besteht die Beitragspflicht, so dass die aufgelaufenen Beiträge nachgezahlt werden müssen. Und zwar bis zu fünf Jahren rückwirkend und auch dann, wenn man keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen hat.
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Ein Student, der sich am Anfang des Studiums für die private Krankenversicherung entscheidet, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dies gilt auch dann, wenn er sein Studienfach wechselt oder ein neues Studium aufnimmt. Der Student soll nach dem erkennbaren Gesetzeszweck seine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht individuell nach seinem persönlichen Bedarf bestimmen können, so das Sozialgericht Trier.
SG Trier, Urteil vom 16.02.2011, Az.: S 5 KR 119/10