Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Urteil vom 8. Januar 2014 Az.: I ZR 169/12), dass die Eltern als Anschlussinhaber eines Internetanschlusses nicht haften, wenn ein volljähriges Kind über den Anschluss der Eltern Filesharing betreibt und dadurch die Urheberrechte anderer verletzt. Was sich alles durch diese Entscheidung ändert, lesen Sie in diesem Beitrag.
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Das OVG Koblenz hat entschieden, dass Nachbarn eines Kinderspielplatzes, den Lärm, der dort durch spielende Schulkinder in der Zeit von 13.00-16.00 Uhr entsteht, dulden müssen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz verbiete es, bei der Bewertung des von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms auf Immissionsgrenzwerte abzustellen. Außerdem bestimme das Gesetz, dass diese Geräuscheinwirkungen „im Regelfall“ keine schädlichen Umwelteinwirkungen seien. Denn Kinderlärm stehe unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft; Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar, so die Koblenzer Richter.
OVG Koblenz, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 8 A 10042/12.OVG