Das Bundesarbeitsgericht hat gestern den Fall Emmely – anders als Vorinstanzen- zu Gunsten der Klägerin entschieden und die ihr ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt. Die Klägerin hat zwei ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von 1,30 € bei einem Einkauf eingelöst. Trotz eines schwerwiegenden Vertragsverstoßes konnte das durch drei Jahrzehnte erworbene Vertrauen nicht vollständig zerstört werden, so das Gericht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09