...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Jobcenter

Auch Jobcenter müssen diskret arbeiten

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter nicht ohne Weiteres Informationen über Hartz 4 Leistungsempfänger weitergeben dürfen. Im vorliegenden Fall hat sich ein Jobcenter bei einem früheren Vermieter erkundigt, wann mit der Rückzahlung der Kaution zu rechnen sei. Das Jobcenter habe unbefugt Sozialgeheimnisse, wie den Bezug von Hartz IV, offenbart. Dies hätte nicht ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen geschehen dürfen, so das Gericht.

BSG, Urteil vom 25.01.2012, Az.: B 14 AS 65/11 R

Keine Übernahme der Kosten für medizinisch nicht notwendige Arzneimittel

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Jobcenter nicht verpflichtet ist, Kosten für verschreibungspflichtige aber außerhalb der Arzneimittelversorgung durch die Krankenkasse liegende Arzneimittel zu tragen. Einen Mehrbedarf für verschreibungspflichtige, aber den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung überschreitende Arzneimittel sehe das Gesetz nicht vor. Die Kosten für solche medizinisch nicht notwendigen, weil außerhalb der Arzneimittelversorgung durch die Krankenkasse liegenden Arzneimittel seien von dem im Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts enthaltenen Anteil für Gesundheitspflege gedeckt, so dass Gericht.

SG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2011, Az.: S 11 AS 2585111 ER

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