Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 16.03.2011 die Rechtmäßigkeit der Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Hartz 4 Leistungen bejaht. Die volle Berücksichtigung der Verletztenrente als anspruchsminderndes Einkommen stelle weder eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber anrechnungsfreien Leistungen dar noch greife sie in das Eigentumsgrundrecht ein, so das BverfG.
BVerfG Beschluss vom 16.03.2011 Az.: 1 BvR 591/08; 1 BvR 593/08