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Keine Wettscheine an Hartz 4 – Empfänger

Das Landgericht Köln hat der Westdeutschen Lotterie GmbH vorerst untersagt, Wettscheine an Hartz 4 Empfänger zu verkaufen. Der Gesellschaft wurde von einem Konkurrenten aus Malta vorgeworfen, Wettscheine u.a. an Menschen mit geringen Einkünften (Hartz4-Empfänger)  verkauft zu haben und damit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Das Gericht sah den Vorwurf als glaubhaft und erließ die Verfügung. 

Anmerkung des Verfassers: Der Glücksspielstaatvertrag hat seine Berechtigung. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob es tatsächlich um den Schutz der o.g. Personengruppe geht oder um den Machtkampf der Glücksspielanbieter. Die geneigte Leserschaft möge sich selbst ein Urteil bilden.

Ein Fernseher gehört nicht zur Wohnungs-Erstausstattung

Ein Hartz 4 – Bezieher hat keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für einen Fernseher bei der Übernahme der Kosten für die Wohnungs-Erstausstattung. Zur Erstausstattung einer Wohnung gehörten nach ständiger Rechtsprechung des BSG wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich sind. Hierzu zähle ein Fernsehgerät nicht. Es sei weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät. Die Sicherstellung von Freizeit-, Informations- und Unterhaltungsbedürfnissen, der das Fernsehen diene, solle grundsätzlich aus der Regelleistung erfolgen, so das Bundessozialgericht.

BSG Urteil vom 24.02.2011, Az.: B 14 AS 75/10 R

Mehr Geld für Hartz 4 Empfänger

Der Bund und die Länder haben sich im Hartz 4-Streit endlich auf ein Gesamtpaket geeinigt. Die Ergebnisse im Überblick: Rückwirkend zum 01.01.2011 gibt es für 4,7 Mio. Hartz 4-Empfänger fünf Euro mehr. Einen weiteren Zuschlag in Höhe von drei Euro pro Monat wird es voraussichtlich erst ab 2011 geben. Das Bildungspaket für ca. 2,7 Mio. bedürftige Kinder wird noch einmal um weitere 400 Mio. aufgestockt, allerdings befristet auf drei Jahre. Des Weiteren wurde für weitere 1,2 Mio. Arbeitnehmer (darunter sind 900.000 Zeit- und Leiharbeiter) ein Mindestlohn festgesetzt.

Hartz4-Empfänger bekommt nur die günstige Baumarkthaustür

Hartz4-Empfänger mit Eigenheim hat bei einer nicht mehr reparierbaren Haustür nur einen Anspruch auf eine günstige Tür aus dem Baumarkt.  Wer als Eigenheimbesitzer Leistungen nach dem SGB II beziehe, habe zwar Anspruch auf Leistungen zur Instandhaltung des selbstbewohnten Hauses. Voraussetzung sei aber, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind, so das LSG Sachsen-Anhalt.

LSG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 03.01.2011, Az.: L 5 AS 423/09 B ER

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