Nach Ansicht der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hat der Gesetzgeber bei der Festlegung der Grundsicherung den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt“ und legten die Regelung dem Bundesverfassungsgericht vor. Dieser Beschuss ist deutschlandweit der erste Vorlagebeschluss in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht. Anmerkung: In Deutschland ist nur das Bundesverfassungsgericht befugt, ein Parlamentsgesetz für verfassungswidrig zu erklären.
SG Berlin, Beschluss vom 25.04.2012 – Az.: S 55 AS 9238/12